Neues Präventionsgesetz verbessert die Lage der Hebammen

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum neuen Präventionsgesetz  und GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU)
 
Berlin:  Nun steht es fest, auf diese Nachricht haben seit Monaten viele Bergsträßer  Hebammen gewartet.  Am 17. Dezember hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung das Präventionsgesetz und GKV-Versorgungsstrukturgesetz auf dem Weg gebracht. In diesen Gesetzen wird unter anderem geregelt, dass die Inanspruch-nahme der Hebammenhilfe ausgebaut wird.
 
Was ändert sich: Künftig können Mütter und Familien länger die Unterstützung der Hebammen in Anspruch nehmen. Bisher konnte man acht Wochen nach der Geburt die Hilfe der Hebammen beanspruchen, diese Zeit soll auf zwölf Wochen verlängert werden.
 
Ein weiterer wichtiger Schritt geht in Richtung Regressforderung. Seit Monaten wird mit den Kranken-und Pflegekassen darüber verhandelt, wie man diese neu regelt. Wegen des hohen Regressanspruches haben die Versicherungen die Beiträge so angezogen,
dass die freiberuflichen Hebammen deutlich machten, dass sie bald nicht mehr ihre Tätigkeit ausüben können.
 
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister begrüßt die Forderung des Bundesgesundheitsministers Herrmann Gröhe, dass  Kranken- und Pflegekassen auf  Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten sollen.
„Das wäre ein wesentlicher Schritt, die Beiträge langfristig stabil zu halten“, so der Bundestagsabgeordnete Michael Meister.  Trotz dieser Maßnahme bleibt aber sichergestellt, dass  durch ein Behandlungsfehler die betroffenen Kinder und deren Familien die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhalten.
 
Mit diesen Punkten bleibt die gewünschte freie Wahl des Geburtsortes, die sich viele Frauen wünschen und sichert die wertvolle Tätigkeit der freiberuflichen Hebammen dauerhaft ab.
Berlin, 19.12.2015

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