Mehr Markt und Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Berlin, 27.06.14 – Der Deutsche Bundestag hat heute eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Hierzu erklärt der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU):
„Mit einem Anteil von derzeit rund 25 Prozent an der Stromerzeugung ist Strom aus erneuerbaren Energien schon heute kein Nischenprodukt mehr, sondern ein bedeutsamer Teil der Stromversorgung. Das ist ein großer Erfolg der unionsgeführten Koalitionen der letzten Jahre. Richtig ist aber auch, dass die steigenden Energiekosten die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zunehmend zu gefährden drohen. Die Verbraucher zahlen inzwischen jedes Jahr rund 24 Milliarden Euro allein für die Förderung der erneuerbaren Energien. Das ist mehr als das Dreifache des Länderfinanzausgleichs.
Daher hat die Koalition im Bund eine schnelle und grundlegende Reform der Förderung der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht. Ziel ist es, einen geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Kosteneffizienz und die Wirtschaftlichkeit des Fördersystems zu erhöhen sowie Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie auch zukünftig zu sichern.
Die heute beschlossene Novelle des EEG ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Ziele. Sie enthält drei zentrale Regelungskomplexe:
Erstens wird durch die Reform des EEG-Fördersystems die Kostendynamik beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst. Hierzu enthält das Reformgesetz eine Reihe von Regelungen, unter anderem die Festlegung verbindlicher technologiespezifischer Ausbaukorridore für die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien (Wind an Land, Photovoltaik, Biomasse etc.), den Abbau bestehender Überförderungen (z.B. Streichung von Boni) und die stärkere Beteiligung der Eigenstromerzeuger an der EEG-Umlage. Die stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien wird durch die stufenweise Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien erreicht.
Zweitens werden mit der Neuregelung der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung im EEG die Entlastungen für die stromintensiven Industrien „europafest“ gemacht. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des Industriestandorts und hunderttausender Arbeitsplätze in Deutschland. Sie schaffen Planungssicherheit für die zahlreichen, meist mittelständischen Unternehmen in diesen Branchen.
Drittens wird mit dem EEG-Reform der Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll die Förderung der erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt nicht mehr die Politik, sondern der Markt die Förderung fest.“

Kalender – Kommende Termine

26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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