Energiewende erreicht neue Etappe

Berlin, 09.04.14 – Die neuen Regeln im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringen mehr Marktwirtschaft in die Ökostromförderung. Das heißt für die Verbraucher: Die Kostensprünge der letzten Jahre haben ein Ende. Entlastungen der Unternehmen von der EEG-Umlage werden künftig strenger gekoppelt an eine energieintensive Produktion und internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Diese wesentlichen Änderungen bei der Ökostrom-Förderung hat das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen. Die Reform des EEG macht die Energiewende im Stromsektor berechenbarer, ohne sie abzuwürgen. „Damit hat die unionsgeführte Bundesregierung einen zentralen Punkt ihrer energiepolitischen Agenda des Jahres 2014 umgesetzt“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Die Reform soll den schnellen Anstieg der Kosten bremsen, der beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor in den letzten Jahren entstanden war. „Neben der Versorgungssicherheit muss vor allem die Bezahlbarkeit gesichert werden, um die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung zu erhalten“, so Dr. Meister.
Um den jährlichen Zuwachs an Anlagen zu begrenzen, soll es für den Ausbau der Windenergie und bei der Biomasse künftig Mengenobergrenzen geben. Eine solche Begrenzung gibt es bereits seit 2012 bei der Fotovoltaik und hat sich dort bewährt. Der langsamere Zuwachs von Anlagen dämpft die Kosten und sorgt dafür, dass die Zunahme des Ökostroms und der Trassenbau miteinander Schritt halten können.
Neue Anlagen sollen künftig – nach Größe gestuft – ihren Strom selbst vermarkten und dadurch auf die reguläre EEG-Vergütung verzichten. „Spätestens ab 2017 soll die Bundesnetzagentur Strommengen ausschreiben und somit kostengünstige Anbieter finden“, so Dr. Meister.
Die Novelle, mit der die Energiewende eine neue Etappe erreicht, geht nun in das parlamentarische Verfahren. Ziel ist, dass das neue EEG am 1. August 2014 in Kraft tritt.

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