Mehr Tempo bei digitaler Verwaltung

Berlin, 09.11.22 - Mit dem 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Es wurde die Zielsetzung ausgegeben, 575 Leistungen der öffentlichen Verwaltung bis Jahresende online verfügbar zu machen. Davon entfällt der kleinste Teil auf Leistungen des Bundes. Der überwiegende Teil der zu digitalisierenden Verwaltungsdienstleistungen liegt bei den Ländern und insbesondere bei den Kommunen. Stand Oktober 2022 sind 80 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert worden.
"Auch wenn die Zielstellung sehr ambitioniert gewesen ist und verfehlt wird, war die Festsetzung eines Ziels notwendig. Das Bundesinnenministerium steht für die politische Steuerung des Prozesses in der Verantwortung", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Der Prozess muss auf jeden Fall zu einem Erfolg geführt werden. Die aktuelle Diskussion über ein OZG 2.0 ist daher wichtig. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 20/3158 - https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003158.pdf) zeigt aber leider eine ambitionslose Herangehensweise der Bundesregierung an die Digitalisierung der Verwaltung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringt in der laufenden Sitzungswoche einen Antrag zur Fortführung des OZG ein. Ziel ist, dass die Digitalisierung fortgesetzt wird und das OZG auch nach Ende 2022 bestehen bleibt. Dafür braucht man Planungssicherheit ab 2023 und die Bundesregierung muss bei der Standardsetzung tätig werden.
Für 2023 sind 400 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte vorgesehen. Ende des Jahres 2022 sollen weitere 400 Millionen Euro als Haushaltsreste übertragen werden. Hinzu kommt, dass der Aufbaufonds der EU auch Mittel zur Digitalisierung enthält. "Grundsätzlich wäre die Finanzierung der OZG-Fortsetzung also darstellbar. Die Bundesregierung muss aber für Verlässlichkeit sorgen", so Meister.
Grundlage der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und deren Nutzung ist, dass jeder in Deutschland Zugang zu schnellem Internet haben muss. Dass die Ampel jüngst die Gigabit-Förderung für dieses Jahr vorzeitig gestoppt hat, war daher auch in dieser Hinsicht kontraproduktiv.

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