Rede zum Thema: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG)

Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstem erteile ich Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Meister aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Wort.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Präsident Günther! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die neue Bundesregierung – allen voran Bundesbildungsministerin Anja K a r l i c z e k – hat die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zentrale Bedeutung. Die Gewährleistung von Chancengleichheit in der Bildung und eine breite Teilhabe an Bildung sind unsere Ziele. Wir knüpfen dabei an die Aussagen im 21. BAföG-Bericht an.

Die Bundesregierung hat bereits mit deutlichen Verbesserungen im 25. BAföG-Änderungsgesetz wichtige Schritte zur Reform umgesetzt. Diese Verbesserungen, die die Bundesebene vollständig finanziert, waren im Jahr 2017 zum ersten Mal ein volles Jahr lang wirksam. Im Koalitionsvertrag werden für diese Wahlperiode deutliche Verbesserungen angekündigt. Wir sehen zusätzliche Bundesmittel für das BAföG in Höhe von 1 Milliarde Euro vor.

Natürlich wird die Bundesregierung mit dem BAföG weiter dafür sorgen, dass alle in schulischen Berufsausbildungsgängen oder Studierenden sich qualifizieren können. Mangelnde Finanzkraft darf kein unüberwindliches Hindernis für Bildung sein. Daher werden wir zeitnah ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des BAföG vorlegen, um die förderungsbedürftigen Auszubildenden noch besser zu erreichen und eine Trendwende bei den Gefördertenzahlen einzuleiten.

Der Tatsache, dass zuletzt immer weniger Auszubildende BAföG bezogen haben, liegt auch die positive ökonomische Entwicklung der vergangenen Jahre in unserem Land zugrunde, die den einzelnen Haushalten mehr Geld verfügbar gemacht hat. Es wird allerdings ein Teil des Gesamtkonzepts sein, die Einkommensfreibeträge und auch die Bedarfssätze weiter anzuheben.

Unsere Arbeiten für ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des BAföG sind in vollem Gange. Es bedarf keines Entschließungsantrags der Länder, damit die Bundesregierung aktiv wird.

Erinnern möchte ich allerdings in diesem Zusammenhang an die Beratungen der Länder zum 23. BAföG-Änderungsgesetz vor acht Jahren. Damals hat die Länderseite keinen vergleichbaren Eifer gezeigt, die mehrausgabenträchtigen Verbesserungen im Angesicht ihrer damals noch bestehenden Mitfinanzierungsverantwortung mitzutragen. Im Gegenteil: Es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, um die finanziellen Lasten für die Länder zu mindern. Das hat dazu geführt, dass beim 25. BAföG-Änderungsgesetz sich der Bund bereit erklärt hat, die Geldleistungen nach dem BAföG ab 2015 alleine zu finanzieren.

Erfreulich an der Begründung des vorliegenden Entschließungsantrages ist, dass der Bundesrat die erheblichen Verbesserungen beim BAföG begrüßt. Die erhebliche Steigerung der Bedarfssätze und Freibeträge um jeweils 7 Prozent bei sogar 10-prozentiger Anhebung des Wohnkostenzuschlags erkennt der Antrag ausdrücklich an.

Aber erlauben Sie mir, auch auszusprechen, was offensichtlich ist: Es ist bemerkenswert, milliardenschwere Forderungen nach noch weitreichenderen Verbesserungen im BAföG an die Bundesebene zu richten in der festen Gewissheit, dass sich die Länder nicht mehr selbst an der Finanzierung beteiligen.

In dem vorliegenden Entschließungsantrag werden auch bedenkenswerte Aspekte angesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung diese in ihre eigenen Überlegungen zum weiteren Ausbau des BAföG einbeziehen wird.

Die Vielzahl der heute zur Beschlussfassung der Länder vorliegenden kostenträchtigen Forderungen und Prüfaufträge über eine erneute Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge hinaus würde den im Koalitionsvertrag gesetzten Rahmen von 1 Milliarde Euro für diese Legislaturperiode allerdings wahrscheinlich deutlich sprengen. Deshalb wird die Bundesregierung versuchen, die inhaltlichen Notwendigkeiten bei der Reform des BAföG mit der haushaltsmäßigen Verantwortung in Einklang zu bringen und demgemäß Schwerpunktsetzungen vorzunehmen.

Die Länder haben mit ihrem Rückzug aus der früher gemeinsamen Finanzierung der Leistungen nach dem BAföG die Gesamtverantwortung allein dem Bund überlassen. Die Bundesregierung ist bereit, diese Verantwortung wahrzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Förderungsleistungen nach dem BAföG macht eine Reform wenig Sinn. Das Erfordernis eines Gesamtkonzepts haben erfreulicherweise bereits einige Länder in den Ausschussberatungen in ausdrücklichen Protokollerklärungen betont. An dieser Aufgabe wird die Bundesregierung zeitnah arbeiten. – Vielen Dank.

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