Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Zur Erhaltung unseres funktionstüchtigen und wettbewerbsfähigen Steuersystems und eines effektiven Steuervollzugs hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingebracht. Der Entwurf stellt, wie ich finde, einen sehr guten Ausgangspunkt für die Diskussion dar, die darauf abzielen muss, eine angemessene Lösung zur Bewältigung dieses Problems zu finden, um dem Verfassungsauftrag einer gleichmäßigen, gesetzmäßigen und verhältnismäßigen Besteuerung auch in Zukunft gerecht zu werden.
Dazu ist es erforderlich, dass das steuerliche Verfahrensrecht mit den veränderten technischen Möglichkeiten Schritt halten und sowohl rechtlich als auch technisch weiterentwickelt wird. Dies war bereits wesentliches Anliegen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.
Auf eine solche Weiterentwicklung zielt auch der vorgelegte Gesetzentwurf, in dem digitale Grundaufzeichnungen vor Manipulationen geschützt werden sollen. Bei digitalen Grundaufzeichnungen handelt es sich zum Beispiel um elektronische Kassendaten.
Aufgrund der vielfältigen, modernen, digitalisierten und technisierten Möglichkeiten, können diese digitalen Kassendaten ohne großen Aufwand in der Praxis nachträglich manipuliert werden. Das heißt, nach der Dateneingabe in die Kasse werden zum Beispiel nicht dokumentierte Änderungen oder Stornierungen vorgenommen.
Weitere Manipulationsmöglichkeiten sind, dass Vorgänge über einen langen Zeitraum offengehalten werden oder dass noch vor Abschluss der Dateneingabe eine Manipulation, das heißt eine nicht protokollierte Änderung der eingegebenen Daten, erfolgt.
Vermehrt befindet sich auch Manipulationssoftware im Einsatz. Diese Software ermöglicht umfassende Änderungen und Löschungen von Daten, indem zum Beispiel Datenbanken inhaltlich ersetzt oder Bedienereingaben unterdrückt werden. Der Einsatz solcher Manipulationssoftware ist bei einer systematischen Anwendung in der Praxis für die Finanzbehörden kaum erkennbar.
Diesem Phänomen der Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen soll der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf entgegenwirken. Ziel ist es, die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen und Manipulationen einen Riegel vorzuschieben. Dies klingt sehr abstrakt. Daher lassen Sie mich kurz verdeutlichen, was im Wesentlichen mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll:
Nachträgliche Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sollen künftig erkennbar sein und dadurch vermieden werden.
Durch die vorgesehene Protokollierung, die zeitgleich mit dem Zeitpunkt der Erfassung der Daten beginnt, soll vor Abschluss des Geschäftsvorfalls eine weitere bereits erkannte Manipulationsmöglichkeit ausgeschlossen werden.
Auch „sonstige Vorgänge“ sind künftig aufzeichnungspflichtig. Hierdurch wird verhindert, dass tatsächliche Geschäftsvorfälle durch „Trainingsbuchungen“ oder den „Trainingskellnermodus“ verschleiert werden.
Das vorgesehene Zertifizierungsverfahren hat neben dem Aspekt der Technologieoffenheit den großen Vorteil, dass neuen Manipulationsmöglichkeiten schnell begegnet werden kann und diese verhindert werden können, zum Beispiel durch Änderungen bzw. Anpassungen der Technischen Richtlinien oder Schutzprofile. Das heißt, dieses fortschreibbare und lernende System ist kurzfristig anpassbar, sodass Zeiträume für mögliche neue Manipulationen sehr kurz gehalten werden können.
Um dieses System wirksam auszugestalten, soll es zukünftig in Deutschland verboten sein, gewerbsmäßig nicht zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben.
Mit der Möglichkeit einer nicht angekündigten Kassennachschau wird ein nicht kalkulierbares Entdeckungsrisiko geschaffen.
Darüber hinaus wird der Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Verstößen gegen die neuen Aufzeichnungspflichten erweitert. Zuwiderhandlungen können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Erstmals liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Chance bietet, erkannten Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wirksam zu begegnen.
Die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs hat einige Zeit in Anspruch genommen, da es sich um eine technisch anspruchsvolle Materie handelt und aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden musste, dass neben den bereits erkannten Manipulationsmöglichkeiten auch zukünftigen Manipulationen – die es mit Sicherheit geben wird – schnell begegnet werden kann.
Wie dieses Ziel erreicht werden könne, darüber gab es viele und intensive Diskussionen. In diesen Diskussionen bestand mit allen Beteiligten Konsens, dass es dieses Ziel zu erreichen gilt. Umstritten ist jedoch, welches technische Konzept zugrunde gelegt werden sollte.
Die Bundesregierung hat sich immer für ein technologieoffenes Verfahren ausgesprochen, auch um den europarechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Darüber hinaus ermöglicht ein solches Verfahren, dass wissenschaftlicher und technischer Fortschritt – wofür unser Land gerade Maßstab ist – nicht behindert wird.
An dieser Stelle möchte ich daher hervorheben, dass aufgrund der Technologieoffenheit auch die INSIKA-Technik, die verschiedentlich Erwähnung findet und die Ihnen sicherlich geläufig ist, als ein mögliches Verfahren grundsätzlich zertifizierungsfähig und damit zulässig ist.
Daher hoffe ich, dass wir uns in den parlamentarischen Beratungen nicht über einzelne technische Verfahren auseinandersetzen, um zu bewerten, welches vielleicht besser als das andere ist, sondern dass wir das Ziel – die Bekämpfung der Manipulationen – im Auge behalten.
Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs sollte es meines Erachtens möglich sein, eine politische Einigung zu finden. Gelänge dies nicht, würde dies allein zulasten der Steuerehrlichen gehen.
Es wäre der Öffentlichkeit auch nicht vermittelbar, wenn wir alle betonen, Manipulationen bekämpfen und den schwarzen Schafen das Handwerk legen zu wollen, es jedoch nicht schaffen, uns auf rechtliche Grundlagen dafür zu verständigen. Nunmehr bietet sich uns die einmalige Chance hierzu. Wir sollten diese nutzen und nicht in die Auseinandersetzungen der vorherigen Jahre zurückfallen.



Kalender – Kommende Termine

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08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
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21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
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