Rede zum Thema: Erste Beratung des Gesetzentwurfes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Die Welt hat sich durch moderne Kommunikationstechnologie maßgeblich gewandelt; sie hat sich vernetzt. Damit ist es leichter geworden, Gelder innerhalb kürzester Zeit auf andere Kontinente zu verschieben und damit auch vor nationalen Steuerbehörden zu verbergen. Es war daher ein großer Erfolg unserer Politik, als sich fast genau vor einem Jahr hier in Berlin über 50 Staaten und Gebiete mit der Unterzeichnung der Mehrseitigen Vereinbarung zu dem OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke bekannt und sich entsprechend verpflichtet haben, diesen umzusetzen. Inzwischen sind es übrigens schon 61 Staaten und Gebiete und es werden immer mehr. Der grenzüberschreitende Steuerbetrug und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung haben die einzelnen Staaten in den zurückliegenden Jahren vor erhebliche und von den einzelnen Ländern nicht mehr allein zu bewältigende Herausforderungen gestellt. Steuergerechtigkeit und die Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind unabdingbare Voraussetzungen für ein funktionierendes Gemeinwesen und einen handlungsfähigen Staat. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden ist daher unerlässlich, um die ordnungsgemäße Ermittlung der Steuerpflicht zu gewährleisten und damit internationale Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dabei kommt insbesondere der Schaffung von Transparenz in Steuerangelegenheiten und dem automatischen Informationsaustausch eine entscheidende Rolle zu. Das ist ein neues wichtiges Instrument im Bereich der internationalen Amtshilfe. Wir schaffen hierdurch mehr Transparenz und mehr Fairness für unsere globalisierte Welt im 21. Jahrhundert. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen dieses vorgesehenen Informationsaustauschs weiter dafür einsetzen, dass eine möglichst große Anzahl von Staaten an diesem Informationsaustausch teilnehmen wird. Nur so ist es möglich, weltweit einen einheitlichen internationalen Standard für einen fairen internationalen Steuerwettbewerb zu schaffen. Steuerhinterziehung kann letztlich nur auf globaler Ebene wirkungsvoll bekämpft werden. Aufgrund der vorliegenden Mehrseitigen Vereinbarung erhalten deutsche Finanzbehörden künftig von den anderen Unterzeichnerstaaten Informationen, die zur Sicherung und dem Erhalt deutschen Steuersubstrats beitragen. Ein erster Informationsaustausch ist bereits in 2017 vorgesehen. Durch das Vertragsgesetz soll dieses Abkommen die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erhalten. Die von der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich geprägte Mehrseitige Vereinbarung zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten ist ein weiterer wesentlicher Beitrag in unseren Bemühungen um einen internationalen fairen Steuerwettbewerb, der eben nicht auf Verzerrungen und mangelnde Transparenz aufbaut. Nicht zuletzt unsere Bemühungen im Rahmen des G20-Prozesses haben dazu geführt, dass es zu einer beschleunigten Umsetzung des bei der OECD entwickelten einheitlichen Common Reporting Standard zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke gekommen ist. Die Bundesregierung wird sich für eine rasche Entwicklung von wirksamen Einzelregelungen auf der Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung einsetzen. Hierzu zählt auch der vorliegende eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze. All diese Gesetze dienen der konsequenten nationalen Umsetzung der von uns eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtung zum internationalen Informationsaustausch. Hierdurch soll national gewährleistet werden, dass wir der durch die Zeichnung der Mehrseitigen Vereinbarung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtung zum ersten Informationsaustausch ab 2017 nachkommen. Durch dieses Gesetz werden daher deutsche Finanzinstitute verpflichtet, die entsprechenden Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet diese Informationen dann an die Staaten weiter, die diese Informationen für eigene Steuerzwecke benötigen. Ich möchte nicht verhehlen, dass der vorgegebene Zeitplan sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht sehr ambitioniert ist. Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet daher in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern mit Hochdruck an der rechtzeitigen technischen Implementierung des Standards. Wir sind davon überzeugt, die vorgegebenen Anforderungen zeitgerecht umzusetzen. Dies gilt auch für die Umsetzung durch die von dem vorliegenden Gesetz verpflichteten Finanzinstitute. Mit den Gesetzesentwürfen wird der automatische internationale Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten als effizientes und wirkungsvolles Instrument der Verwaltungszusammenarbeit in der Bundesrepublik Deutschland implementiert und stellt einen Pfeiler für unsere Brücke zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit dar. Von Beginn an war dabei auch der Schutz der im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs zu übermittelnden Daten ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung. Sowohl bei den Beratungen auf OECD-Ebene als auch bei der Erstellung des Gesetzentwurfs wurde dafür Sorge getragen, dass die Sicherheit und der Schutz dieser personenbezogenen Daten gewährleistet werden. Die Bundesrepublik Deutschland wird durch die Hinterlegung einer sehr umfangreichen Erklärung zu Verwendungsbeschränkungen und Datenschutzbestimmungen gewährleisten, dass Informationen, die ein anderer Staat von Deutschland erhält, dem gleichen datensicherheitsrechtlichen Schutz unterliegen, wie Daten die wir von anderen Staaten erhalten. Zudem stellt die Erklärung klar, dass die von der Bundesrepublik Deutschland übersandten Daten nicht für Zwecke verwandt werden dürfen, die gegen den „Ordre public“ der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeltungsteuer abschaffen) Ein abschließendes Wort zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Evaluierung der Notwendigkeit der Abgeltungsteuer erst vorgenommen werden sollte, wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist und wirksam umgesetzt wurde. Zieldatum für die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches ist 2017. Die Frage der Evaluierung der Abgeltungsteuer stellt sich vor diesem Hintergrund derzeit nicht.“

Kalender – Kommende Termine

24.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
25.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202400:00 - 00:00 Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
26.04.202415:00 - Uhr | Klausurtagung CDU Kreisvorstand in Lautertal
21.05.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Heppenheim
18.06.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Fürth

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