Rede zur ersten Beratung des Entwurfes des Abwicklungsmechanismusgesetzes

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Bundesregierung hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister. – Bitte schön.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im vergangenen Jahr die Bankenabwicklungsrichtlinie für das Jahr 2015 umgesetzt und damit die notwendigen Regelungen zur Bankenabwicklung geschaffen. Nun beabsichtigen wir, mit dem Gesetz, dessen Entwurf vorliegt, das nationale Recht so anzupassen, dass der einheitliche europäische Abwicklungsmechanismus ab 2016 seine volle Wirkung entfalten kann. Mit diesem Gesetz sind wir Vorreiter in Europa. Viele andere Mitgliedstaaten haben die neuen Abwicklungsregeln der Bankenabwicklungsrichtlinie noch nicht umgesetzt und müssen auch die intergouvernementale Vereinbarung zur Bankenabgabe ratifizieren.
Sinn und Zweck ist, dass wir zu geordneten Verfahren in Krisensituationen von Banken und Bankinstituten kommen, insbesondere dann, wenn es sich um grenzüberschreitende Konstellationen handelt. Wir wollen nicht im Bail-out verbleiben, sondern zum Bail-in kommen. Das heißt, nicht die Steuerzahler, sondern Eigentümer und Gläubiger der Banken tragen die Last von Fehlentwicklungen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Der volle Start des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus wird das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung künftig noch einmal verändern. Hierauf reagieren wir mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz. Der Gesetzentwurf stellt klar, inwieweit die nationalen Bankenabwicklungsvorschriften neben der SRM-Verordnung in der Praxis anwendbar sind.
 Die nationale Abwicklungsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, wird ermächtigt, Beschlüsse des Ausschusses, des handelnden europäischen Organs des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus, umzusetzen. Über diese Anpassung hinaus wird durch das Abwicklungsmechanismusgesetz – das ist uns ein besonderes Anliegen – auch das neue Abwicklungsregime praxistauglich gestärkt werden. Das geschieht in dreierlei Hinsicht:
Erstens. Ich habe es eben erwähnt: Wir ziehen die Gläubiger heran. Diese Heranziehung der Gläubiger soll erleichtert werden. Dafür synchronisieren wir als Erstes das Insolvenzrecht für Banken mit den Bedürfnissen eines Bail-in-Mechanismus. Wir schaffen insolvenzrechtlich Nachrang für Schuldtitel, deren Bail-in in besonders rascher und rechtssicherer Weise möglich ist und die relativ geringe Ansteckungsgefahren bergen. Aus Abwicklungssicht ist dies ein wichtiger Schritt für die praktische Anwendung der Abwicklung und damit der Glaubwürdigkeit des Bail-in insgesamt.
Durch diese Rangabstufung wird es der Abwicklungsbehörde erleichtert, eine Übersicht über den Umfang und den Wert des Bail-in-fähigen Materials in -einem Institut zu gewinnen. Diese Regel begrenzt Ansteckungsgefahren beim Bail-in und schützt dadurch auch die Finanzstabilität. Ferner minimiert sie Rechtsrisiken bei der Anwendung des Bail-in-Instruments. Damit werden – das habe ich vorhin angesprochen – öffentliche Mittel und damit der Steuerzahler geschont.
Je beherrschbarer die mit einem Bail-in einhergehenden Risiken sind, desto sicherer kann das Instrument im Krisenfall eingesetzt werden. Je sicherer das Bail-in-Instrument praktisch zur Verfügung steht, desto glaubwürdiger ist es. Die Glaubwürdigkeit des Bail-in-Instruments aber ist von zentraler Bedeutung. Nur wenn die Märkte das Haftungsprinzip verinnerlichen, verhindern wir im Vorfeld Fehlanreize und beugen damit schon dem Entstehen der Krisen vor.
Der zweite Aspekt betrifft die grenzüberschreitende Abwicklung. Ob wir in der Lage sind, auch komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte in der Krise zu beherrschen, gilt als Praxistest für die Bankenabwicklung überhaupt. Das betrifft fast alle denkbaren Abwicklungssituationen; denn die allermeisten größeren Banken sind eben nicht nur national tätig, sondern grenzüberschreitend im Geschäft. Kernfrage ist hier, was passiert, wenn wir im Rahmen des Krisenmanagements eine Maßnahme treffen und Rechtsordnungen anderer Länder diese schlicht nicht anerkennen. Exemplarisch dafür ist folgendes mögliche Problem bei der Abwicklung von Derivateverträgen: Hier könnten über Kündigungsklauseln Kettenreaktionen drohen, die ein Abwicklungsszenario außer Kontrolle geraten lassen. Ausländische Rechtsordnungen liegen aber selbstverständlich außerhalb unserer Einflusssphäre.
Damit aber solche schwierigen Situationen gar nicht erst eintreten können, gehen wir nun den Weg einer Absicherung über die Vertragsgestaltung. Künftig müssen in Deutschland agierende Banken in den Finanzkontrakten, die außereuropäischem Recht unterliegen, die An-erkennung von Aussetzungsmaßnahmen der deutschen Abwicklungsbehörde zum Vertragsinhalt machen. Dies verhindert, dass im Abwicklungsfall grenzüberschreitende Derivateverträge gekündigt werden und dadurch die Krise des Instituts vertieft wird.
Drittens sorgen wir dafür, dass auch in der Zeit, in der der europäische Abwicklungsfonds noch aufgebaut wird, die Handlungsfähigkeit erhalten bleibt. Die Mittel, die 2011 bis 2014 von deutschen Banken in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlt wurden, sollen aus diesem Grund zunächst weiter vorgehalten werden. Diese Mittel stehen während der Aufbauphase als Darlehen an den europäischen Fonds zur Verfügung, um gegebenenfalls dort auftretende Finanzierungslücken, weil dieser noch nicht voll befüllt ist, schließen zu können.
Ein weiteres Element des Gesetzentwurfs hängt inhaltlich nicht mit dem Thema Abwicklung zusammen; zum Thema „praktische Durchsetzung von Regeln“ passt es aber sehr gut. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird der Informationsfluss zwischen der BaFin und den Finanzbehörden verbessert, um Steuerhinterziehung wirksamer bekämpfen zu können. Die BaFin muss künftig bei allen Straftaten Informationen an die Steuerbehörden liefern.
Um Probleme anzugehen, sind Regeln unverzichtbar. Zur wirklichen Problemlösung ist allerdings die Existenz von Regeln nur der halbe Weg. Um wirken zu können, müssen die Regeln in ihren Auswirkungen vorhersehbar und die praktische Anwendung glaubwürdig sein. Hierzu leistet aus Sicht der Bundesregierung das Abwicklungsmechanismusgesetz für den Bereich der Bankenabwicklung einen wichtigen Beitrag. Es macht besser vorhersehbar, womit Investoren im Falle einer Bankenkrise zu rechnen haben, und erleichtert es den Märkten, sich darauf einzustellen. Insbesondere aber erhöht es die Glaubwürdigkeit der Kriseninstrumente. Nur mit glaubwürdigen Instrumenten sind wir gerüstet, künftigen Krisen begegnen zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb werbe ich für dieses Gesetz und bitte Sie um die entsprechende Unterstützung.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




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02.04.202411:00 - Uhr | Eröffnung der Spargelsaison in Lampertheim
08.04.202413:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
09.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
11.04.202407:30 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202408:00 - Uhr | Sitzungstag Deutscher Bundestag in Berlin
12.04.202419:00 - Uhr | Historische Tafel in Lorsch
17.04.202418:00 - 19:00 Uhr | Bürgersprechstunde in Bensheim
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