Wir brauchen zuverlässige Mobilfunkversorgung für alle

Berlin, 26.11.18 - Viele Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben Ende Oktober eine gemeinsame Initiative für Wettbewerbsfähigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse im Zusammenhang mit der 5G-Mobilfunk-Frequenzvergabe gestartet. Die Unionsabgeordneten haben damit einen wichtigen Impuls für dringende Verbesserungen bei den 5G-Vergabebedingungen gegeben. Auch der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) hatte sich dieser Initiative angeschlossen, zumal ihm die Interessen des ländlichen Raumes besonders am Herzen liegen.

Der Entwurf der Bundesnetzagentur vom 16. November 2018 für die 5G-Frequenzvergabe sieht nun höhere Auflagen unter anderem bei den Schienenwegen, den Landes- und Staatsstraßen sowie den Wasserwegen vor, um Datenverbindungen von bis zu 100 Mbit/s auch in die Fläche zu bringen. "Diesen Schritt begrüße ich. Gerade die Aufnahme der rund 87.000 km Landes- und Staatsstraßen als weitere Kategorie in den Versorgungsauflagen trägt zu einer Aufwertung der ländlichen Räume bei", so Dr. Meister.

Bei Sprachtelefonie, 3G und 4G ist allerdings auch nach der Erfüllung der Versorgungsauflagen Ende 2019 eine flächendeckende Versorgung nach wie vor nicht gegeben. Zahlreiche Lücken in der Versorgung bestehen fort. "Die Bevölkerung erwartet jedoch zu Recht eine Schließung der Lücke in diesen Technologiestufen", so Dr. Meister. Aus diesem Grund muss die Versorgung in den Gebieten, in denen nicht einmal Sprachtelefonie möglich ist und eine Versorgung mit 3G und 4G fehlt, vorrangig ausgebaut werden. Es muss daher verbindlich feststellbar sein, bis wann hier eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist.

In den Bereichen der verpflichtenden Versorgungsauflagen sieht Dr. Meister also weiterhin die Gefahr, dass ein Mobilfunkflickenteppich entsteht und sich die Bürger - vor allem im ländlichen Raum - im Funkloch wiederfinden. "Hier müssen wir eine zuverlässige Mobilfunkversorgung für alle Bürger sicherstellen", so Dr. Meister. Sollten sich die Mobilfunknetzbetreiber nicht auf freiwillige Kooperationen einigen, muss daher die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen ein lokales Roaming anzuordnen. Hierfür wollen wir in den nächsten Wochen die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Alle Marktbeteiligten müssen jetzt Rechts- und Planungssicherheit haben.

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