Reform des Insolvenzanfechtungsrechts: Verbesserte Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer

Berlin, 17.02.17 – Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. „Die neuen Regeln schaffen Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer. Wir setzen damit ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag um“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).


Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zahlungen, die sie für ihre Leistungen erhalten haben, behalten können. Diese Planungssicherheit war in den vergangenen Jahren durch die Praxis von Insolvenzverwaltern in Frage gestellt worden. „Wir stellen die unverzichtbare Planungssicherheit wieder her“, so Dr. Meister. In Zukunft können Insolvenzverwalter von Lieferanten nicht mehr hohe Beträge zurückfordern, nur weil diese etwa vor längerer Zeit Ratenzahlungen mit dem nunmehr insolventen Unternehmen vereinbart hatten. Künftig sollen zudem Fälle, in denen Insolvenzverwalter Löhne von Arbeitnehmern zurückgefordert haben, ausgeschlossen sein.

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