Temporäre Seitenstreifennutzung auf A5 wird bis Landesgrenze verlängert

Berlin/Heppenheim, 27.06.17 – Das Land Hessen plant auf dem A5-Autobahnabschnitt zwischen Heppenheim und Darmstadt-Eberstadt eine temporäre Seitenstreifenfreigabe. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hatte der Planung des Landes kürzlich zugestimmt und den sogenannten „Gesehen-Vermerk“ erteilt. Das BMVI hatte seine Zustimmung damit verknüpft, dass die temporäre Seitenstreifenfreigabe ab beziehungsweise bis zur Anschlussstelle Heppenheim vorzusehen sei. Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) regte daraufhin beim BMVI an, den Beginn bzw. das Ende der Maßnahme etwas weiter nach Süden zu verlagern – und zwar unmittelbar an die Landesgrenze Hessen/Baden-Württemberg. „Diese Anregung hat das BMVI aufgegriffen und nach einer erneuten fachlichen Prüfung den „Gesehen-Vermerk“ nun entsprechend abgeändert“, freut sich Dr. Meister. Insofern wird die geplante temporäre Seitenstreifennutzung auch den rund 3,6 km langen Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Heppenheim und der Landesgrenze umfassen.

 

Den abgeänderten „Gesehen-Vermerk“ versteht Meister auch als ein positives Signal im Hinblick auf einen wünschenswerten zweiten Autobahnanschluss im Süden Heppenheims. So wird durch eine temporäre Seitenstreifennutzung die Leistungsfähigkeit der Autobahn erhöht, was wiederum zu den Voraussetzungen für eine neue Autobahnanschlussstelle zählt. Ein zweiter Autobahnanschluss im Süden von Heppenheim würde nicht nur die Innenstadt vom hohen Verkehrsaufkommen entlasten und den Gewerbestandort Heppenheim stärken. Von einem weiteren Autobahnanschluss würde auch die ganze Region profitieren.

Dr. Meister weist abschließend darauf hin, dass eine temporäre Seitenstreifenfreigabe kein Ersatz für einen 6-streifigen Ausbau der A5 südlich von Darmstadt darstellt. So hatte sich der Abgeordnete nachdrücklich im Bundestag bei den Beratungen der Ausbaugesetze dafür eingesetzt, dass zumindest der A5-Ausbauabschnitt zwischen der Anschlussstelle Seeheim-Jugenheim und dem Kreuz Darmstadt hochgestuft werden konnte. So wird im entscheidenden Bedarfsplan Straße dieser Abschnitt in der höchsten Dringlichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ geführt. „Die temporäre Seitenstreifenfreigabe ist und bleibt eine Zwischenlösung, wenn auch eine sehr wichtige“, so Meister.

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