Dr. Meister zum Lamperheimer Altrhein

Berlin, 29.07.2016 - Die Situation rund um den Lampertheimer Altrhein hat jetzt den hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister beschäftigt. Auf eine Anfrage von engagierten Persönlichkeiten vor Ort hin wandte sich Dr. Meister umgehend an das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur erkundigt. Der Lampertheimer Altrhein ist nach den Angaben des Ministeriums von Kilometer 0,0 bis km 4,75 im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Dabei gehört der Gewässerabschnitt zwischen Kilometer 2,6 und 4,75 zu den sogenannten „nicht klassifizierten Wasserstraßen“. Dies liegt daran, dass in diesem Abschnitt keine Güterschifffahrt mehr stattfindet. Er wird ausschließlich für Freizeitzwecke genutzt. Aufgrund der nicht vorhandenen, verkehrlichen Nutzung im Sinne des Wasserstraßengesetzes wird vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Mannheim in diesem Bereich keine bestimmte Wassertiefe vorgehalten.
 
Einer Pressemitteilung von Dr. Meister zufolge ist nach den Angaben des Ministerium weiterhin Paragraph 8 des Bundeswasserstraßengesetzes zu beachten. Danach ist die WSV nur dann verpflichtet, Ablagerungen im Gewässerbett zu beseitigen, wenn dies zur Erhaltung der Schiffbarkeit und zur Sicherung des verkehrlich notwendigen Wasserabflusses erforderlich ist. Da beides im vorliegenden Fall nicht zutrifft, ist für den Bund die öffentlich-rechtliche Voraussetzung nicht gegeben, sich an den Kosten einer Entschlammung zu beteiligen oder diese selbst durchzuführen.
Von Seiten des Bundes bestehen, so erklärte das Ministerium gegenüber dem CDU-Abgeordneten, keine Möglichkeiten, im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie oder der Tourismusförderung den Freizeitwert der Wasserstraße zu verbessern. Dies obliegt gemäß Grundgesetz ausschließlich dem Land Hessen. Hierbei wäre der Bund auch zu einer Abgabe des Wasserstraßenabschnittes an das Land Hessen bereit, um den Freizeitwert ggf. zu erhöhen. Sollte von Seiten des Landes Hessen ein Interesse hieran bestehen, steht die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für entsprechende Gespräche zur Verfügung.
 
Das Fazit von Dr. Meister: „Ich könnte nachvollziehen, wenn diese Antworten vor Ort nicht auf Zustimmung stoßen. Allerdings sind Gesetze dazu da, Rahmenbedingungen zu setzen, die dann auch eingehalten werden müssen. Abweichungen bzw. Ausnahmen führen eher zu Rechtsunsicherheit und dazu, dass andere, ähnlich angelegte Wünsche dann ebenfalls erfüllt werden müssten.“

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