Bund setzt kommunalfreundliche Politik konsequent fort

Berlin, 19.02.16 – „Der Bund lässt die Kommunen nicht allein, sondern setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein“, so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass den Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2017 kommen noch einmal 1,5 Milliarden Euro dazu. Darüber hinaus sollen die Kommunen ab dem Jahr 2018 in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich durch den Bund entlastet werden.
Zudem hat der Bund im vergangenen Jahr 3,5 Milliarden Euro in das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" eingezahlt, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen finanzschwacher Kommunen gefördert werden.
Der Bund stellt für soziale Leistungen der Kommunen im Jahr 2016 rund 7,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei entfallen rund 6,5 Milliarden Euro allein auf die Übernahme Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Die Festschreibung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beim Arbeitslosengeld II sowie der Ausgleich für die Kosten der Umsetzung des Bildungspakets summieren sich auf rund 1,2 Milliarden Euro. In den Jahren 2010 bis 2019 summieren sich alle Entlastungen in diesem Bereich auf über 70 Milliarden Euro.
Im Bereich Familie und Bildung – unter anderem Exzellenzinitiative, Hochschulpakt, Über¬nahme BAföG durch den Bund, Qualitätspakt Lehre, Betriebskostenzuschuss für Kitaausbau – summieren sich die Leistungen des Bundes an Länder und Kommunen im Jahr 2016 auf rund 6,5 Milliarden Euro. In den Jahren 2010 bis 2019 summieren sich die Entlastungen in diesem Bereich auf über 50 Milliarden Euro.
„Zudem hat die unionsgeführte Koalition die Kommunen in weiteren Bereichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt und damit die kommunale Selbstverwaltung gestärkt – beispielsweise durch die Novellierung des Baugesetzbuches oder die Stärkung des Ehrenamtes“, so Dr. Meister. Weiter partizipieren die Kommunen auch an der Fortschreibung der sogenannten Entflechtungsmittel bis einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau von insgesamt jährlich rund 2,6 Milliarden Euro. Diese Mittel sind zweckgebunden für investive Vorhaben und können unter anderem auch zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse und für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden.
Die vom Bund initiierten Denkmalschutzprogramme kommen ebenfalls den Kommunen zugute. „Die Programme ermöglichen den Erhalt von Kulturdenkmälern und sichern Aufträge vor allem für kleine und mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe. Hiervon profitieren die Kommunen in doppelter Weise“, so Dr. Meister.
Darüber hinaus profitieren die Kommunen vom Engagement des Bundes beim Ausbau der Breitbandversorgung, der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, der Verbesserung des Hochwasserschutzes oder auch der Stärkung des Tourismus.
„Die unionsgeführte Koalition setzt mit ihrer kommunalfreundlichen Politik ein klares Signal zur Unterstützung der Kommunen und zeigt sehr deutlich, dass die Kommunalinteressen bei ihr in guten Händen sind“, so Dr. Meister.

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