Weitgreifende Änderungen im Asylrecht beschlossen

Berlin / Bergstraße, 15.10.15 – Angesichts des weiter ungebremsten Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland hat der Deutsche Bundestag heute eine umfassende Reform des Asylrechts beschlossen. Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) hat bei der namentlichen Abstimmung im Parlament für diese Reform gestimmt.
„Ziel der Asylrechtsreform ist eine deutliche Beschleunigung von Asylverfahren, die Beseitigung von Fehlanreizen, die weitere Entlastung von Bundesländern und Kommunen, die frühe und umfassende Integration derer, die schutzwürdig sind sowie die schnelle Rückführung derjenigen, die keinen Schutz in unserem Land genießen“, so Dr. Meister.
Mit dem Gesetzespaket werden die Voraussetzungen geschaffen, Asylverfahren effizienter und zügiger durchführen zu können. Wichtiger Baustein ist dabei die Einstufung Albaniens, Serbiens und Montenegros als sichere Herkunftsstaaten. Die Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern mit ohnehin geringer Anerkennungsquote können so schneller bearbeitet werden. Antragsteller aus diesen sicheren Herkunftsländern sind künftig verpflichtet, bis zum Abschluss des Verfahrens beziehungsweise zu ihrer Ausreise in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Für sie gibt es keine Integrationsleistungen. Außerdem wird für sie ein Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot eingeführt.
Um falsche Anreize für illegale Einwanderung abzubauen, sollen zukünftig in den Erstaufnahmeeinrichtungen soweit wie möglich Geld- durch Sachleistungen ersetzt werden. Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, erhalten die vollen Leistungen nur noch bis zum festgesetzten Ausreisetermin.
Schließlich werden Bund, Bundesländer und Gemeinden verstärkt zusammenarbeiten, um abgelehnte Asylbewerber zügig zurückzuführen. Außerdem werden die Regeln im Kampf gegen Schleuser verschärft.
Der Bund stockt zudem die bereits bestehenden Leistungen für Bundesländer und Kommunen weiter auf. Kern der zusätzlichen finanziellen Hilfen ist eine Abschlagszahlung für jeden Asylbewerber in Höhe von 670 Euro. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den Kosten für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge mit jährlich 350 Millionen Euro. Den für 2015 vorgesehenen Beitrag zur Entlastung der Bundesländer verdoppelt der Bund auf zwei Milliarden Euro. Außerdem unterstützt der Bund die Bundesländer und Kommunen beim Neubau von Wohnungen.
Die Änderungen im Asylgesetz öffnen die Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Außerdem soll diese Personengruppe schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt deshalb ab 1. November 2015 bereits nach drei Monaten. Außerdem wird der Zugang zu Arbeitsfördermaßnahmen erleichtert.
Für Staatsangehörige der Westbalkan-Staaten schafft das Gesetzespaket die Möglichkeit einer legalen Arbeitsmigration. Allerdings wird ein Spurwechsel nach dem Motto „Raus aus dem Asylsystem, rein in den Arbeitsmarkt“ ausgeschlossen.

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