Einführung des Pflegebedürftigkeitsgesetzes zum 1. Januar 2017

Anlässlich der Einführung des Pflegebedürftigkeitsgesetzes zum 1. Januar 2017, erklärt der Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister CDU:
 
 
Berlin: Bereits zum Januar dieses Jahres sind die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen sowie für die Pflegekräfte verbessert worden. Ferner wurde ein Vorsorgefonds, für die Zeit der geburtenstarken Jahrgänge, präventiv angelegt.
 
Weitere Neuerungen werden über das Pflegestärkungsgesetz II kommen. Künftig werden bei der Einordnung der Pflegestufen auch körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen erfasst. Ein wichtiger Meilenstein in der Pflege wird die Abschaffung der Minutenpflege sein. Mit Einführung der Stufe II soll dann die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei der Pflege im Focus stehen. Im vorhandenen Gesetz werden derzeit insbesondere Menschen mit körperlicher  Beeinträchtigung berücksichtig. Nunmehr sollen auch Demenzkranke von der neuen Reform profitieren.
 
Pflegebedürftige, die heute schon eine Pflegestufe haben, werden künftig im neuen System übergeleitet. Die Überleitung erfolgt unbürokratisch, da kein neuer Antrag gestellt werden muss. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass niemand schlechter gestellt werden wird. Viele der heutigen Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden mit der Neuordnung bessergestellt werden.

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