Bundesverkehrsministerium antwortet zu B 47

Berlin, 26.06.15 – Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) setzt sich unvermindert für die schnellstmögliche Realisierung eines vierstreifigen Ausbaus der B 47 zwischen Lorsch und der Rheinbrücke Worms ein. Besonders dringend ist dabei der geplante vierstreifige Neubau der Ortsumgehung Rosengarten. Dies hat Meister unlängst in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium (BMVI) einmal mehr betont.
Für die Ortsumgehung Rosengarten läuft noch das Planfeststellungsverfahren, um Baurecht zu schaffen. „Der Planfeststellungsbeschluss soll voraussichtlich im Juli 2015 erlassen werden“; wie das BMVI in seiner Antwort an Dr. Meister mitteilt. Gegen diesen Beschluss wurden aber bereits Klagen angekündigt. „Vom Inhalt dieser Klagen ist die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses abhängig“, so das BMVI.


Für den vierstreifigen Ausbau der Ortsumgehung Bürstadt liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1971 vor. Dieser entspricht aber hinsichtlich Natur-und Lärmschutz nicht mehr den heute geltenden gesetzlichen Vorgaben. Hier wird nach Angaben des BMVI „voraussichtlich ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren erforderlich“.
Zum vierstreifigen Ausbau der B 47 östlich von Bürstadt und westlich von Lorsch führt das BMVI in der Antwort an Dr. Meister aus: „Für diese Maßnahmen hat sich im seit 2011 laufenden Planfeststellungsverfahren die Notwendigkeit eines Planänderungsverfahrens ergeben, das voraussichtlich im Sommer 2016 vom Land beantragt wird.“
Vor diesem ganzen Hintergrund können bezüglich einer Realisierung der drei B 47-Abschnitte „derzeit noch keine belastbaren Zeitangaben … getroffen werden“, so das BMVI.
Das Land Hessen hat die drei Abschnitte an der B 47 für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Daher sind alle derzeit möglichen Schritte für eine Weiterverfolgung der Projekte veranlasst. Nach Auskunft des BMVI wurden alle vorgeschlagenen Projekte einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, welche nun weitestgehend abgeschlossen sei. Nunmehr würden die geprüften Projekte gesamtwirtschaftlich bewertet und hinsichtlich verschiedener Aspekte beurteilt.
„Auf Basis dieser Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des verfügbaren Finanzvolumens die Dringlichkeitsreihungen der erwogenen Projekte zu erarbeiten und der Arbeitsentwurf des BVWP aufzustellen“, so das BMVI. Im Herbst 2015 folgt dann ein öffentliches Konsultationsverfahren.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsverfahrens wird das Bundeskabinett den neuen BVWP noch in diesem Jahr beschließen. Er ist dann Grundlage für die Beratung der neuen Bedarfspläne – u.a. für die Bundesfernstraßen – durch den Deutschen Bundestag. Das Parlament trifft die abschließende Entscheidung zur Aufnahme und zur Dringlichkeitseinstufung eines Vorhabens in die Bedarfspläne. Das wird aus heutiger Sicht im Herbst 2016 erfolgen. „Ich werde dafür kämpfen, dass sich die hohe Bedeutung der Projekte an der B 47 – insbesondere der Ortsumgehung Rosengarten – in einer entsprechenden Einstufung niederschlägt“, so Dr. Meister.

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