Bundestag und Bundesrat haben die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten verabschiedet. Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sollen künftig als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. „Mit diesem Schritt werden die Asylanträge aus diesen Ländern, genauer geprüft und als unbegründet abgewiesen. Kann der Antragsteller jedoch belegen, dass es in seinem Fall anders ist, besteht die Möglichkeit auf Asyl“, so Dr. Michael Meister.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass aus den drei Balkanstaaten mehr Asylbewerber kommen, als aus Syrien. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden aus dem Balkan 13.700 Asylanträge gestellt- demgegenüber waren es rund 10.000 aus Syrien. Dabei liegt die Anerkennungsquote der syrischen Flüchtlinge bei praktisch 100 Prozent - während sie bei denen aus den Westbalkanstaaten gegen Null tendiert. Im Jahr 2013 gab es schon 127 000 Asylanträge, davon jeder Fünfte aus den drei Westbalkanstaaten. „Deshalb ist es wichtig, die Kapazitäten für die wirklichen Flüchtlinge freizumachen, um ihnen den notwendigen Schutz geben zu können, den sie benötigen, meint Dr. Michael Meister.
Immer mehr Städte und Kommune, so auch unser Kreis stoßen an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Die große Zahl der Flüchtlinge ist eine kaum zu bewältigende Herausforderung für unser Kreis geworden. „Dies wird in den nächsten Monaten weiterhin ein zentrales Thema für die Bürgermeister im Kreis sein“, so Dr. Michael Meister.
Zudem wurde auch die Residenzpflicht abgeschwächt. Mit der neuen Vorgabe können sich dann zukünftig die Asylbewerber nach drei Monaten Aufenthalt frei im Bundesgebiet bewegen. Dies gilt für Straftäter oder Flüchtlinge nicht, wo die Abschiebung bevorsteht. Hier soll die Residenzpflicht weiter greifen dürfen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Öffnung zum Arbeitsmarkt. Ab an sollen Asylbewerber schneller eine Tätigkeit aufnehmen dürfen. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Abschaffung des Sachleistungsprinzips. Künftig können Asylbewerber ihren täglichen Bedarf selber einkaufen, da jetzt das Geldleistungsprinzip Vorrang hat. „Mit dieser Regelung erhalten die Leistungsbezieher die Chance, ihre Bedürfnisse selber regeln zu dürfen, was ein wesentlicher Schritt für das Abkommen in unserem Land ist, sagt Dr. Michael Meister weiter.