Erfolgsmodell „interkommunale Zusammenarbeit“ nicht gefährden

Berlin, 11.04.14 – Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister (CDU), stand in dieser Woche den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rede und Antwort zum Thema „interkommunale Zusammenarbeit“.
Die kommunale Zusammenarbeit leistet einen wichtigen Beitrag dazu, auch im demografischen Wandel weiter eine leistungsfähige und bezahlbare öffentliche Verwaltung zu bieten. Viele Kommunen haben deshalb gemeinsame Projekte ins Leben gerufen, um effizienter agieren zu können. „Dieses Erfolgsmodell sollte jedoch steuerrechtlich nicht gefährdet werden“, so Dr. Meister.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben sich in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand geäußert. Tenor aller Entscheidungen ist, dass Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar seien oder in direktem Wettbewerb zu Privaten erbracht würden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen seien. Dies gilt nach einem der Urteile auch für die sogenannten Beistandsleistungen („interkommunale Zusammenarbeit“). Wenngleich die Urteile noch nicht allgemein angewandt werden, hat diese Entscheidung bei den Kommunen für besondere Unruhe gesorgt. Dies weiß Dr. Meister auch aus Gesprächen mit der Stadt Zwingenberg, der Gemeinde Lautertal und dem Verband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße.
Die Bundespolitik hat sich dieses für die Städte und Gemeinden so wichtigen Themas angenommen. So haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die interkommunale Zusammenarbeit steuerrechtlich nicht behindert werden soll und eine umsatzsteuerliche Belastung abgelehnt wird.
Ausgehend von Beratungen der Finanzministerkonferenz der Länder (FMK) ist deshalb eine aus Vertretern von Bund und Ländern bestehende Arbeitsgruppe beauftragt worden, nach Lösungen zu suchen. In diesem Rahmen haben unter anderem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit gehabt, die bestehende Problemlage und mögliche Lösungsansätze aus Sicht der Betroffenen ausführlich darzulegen.
Die Arbeitsgruppe bereitet derzeit einen Tätigkeitsbericht vor, wie Dr. Meister den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik berichtete. Weiter führte Dr. Meister aus: „Niemand – auch nicht die Finanzverwaltung – hat ein Interesse daran, die interkommunale Zusammenarbeit mittels der Umsatzsteuer zu verteuern. Es ist aber auch mit großen Schwierigkeiten behaftet, die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen, ohne die enge Rechtsprechung zu übergehen.“
Die Arbeitsgruppe favorisiert derzeit einen Ansatz auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH zum Vergaberecht. Dies entspricht grundsätzlich auch der Haltung der kommunalen Spitzenverbände. Es ist derzeit aber noch nicht abschließend geklärt, ob dieser Ansatz mit dem EU-Mehrwertsteuerrecht zu vereinbaren ist. Nicht absehbar ist auch, ob dieser Ansatz tatsächlich alle Probleme löst.
Die Arbeitsgruppe wird ihren Tätigkeitsbericht voraussichtlich bis zur Sommerpause den Finanzstaatssekretären von Bund und Ländern vorlegen. Anschließend ist eine Anhörung der Betroffenen geplant. Die FMK soll sich im Herbst mit dem Thema befassen.
Nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene ist die Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand ein Thema. Die EU-Kommission hat bereits vor einiger Zeit in Aussicht gestellt, einen Richtlinienvorschlag zur umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand vorzulegen. „Die Bundesregierung begleitet diesen Prozess aktiv mit dem Ziel, die Besteuerung der interkommunalen Zusammenarbeit auch auf Basis des EU-Rechts gänzlich zu vermeiden“, so Dr. Meister gegenüber den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik.

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